Schulische Tagesbetreuung

Der Besuch der Tagesbetreuung ist freiwillig. Die Tagesbetreuung setzt sich aus normalen, im Lehrplan vorgesehenen Stunden, der sogenannten individuellen Lernzeit und der gegenstandsbezogenen Lernzeit zusammen. An jedem Tag der Nachmittagsbetreuung muss zu­dem noch mindestens eine Stunde Freizeit angeboten werden.

Eltern können nun ihr Kind für einen oder mehrere Tage anmelden. Von den Eltern ist dem Schu­lerhalter der anfallende Kostenbeitrag für die Freizeitstunden zu bezahlen, weiters müssen die Eltern für die Kosten der konsumierten Mittagessen aufkommen. Der Beitrag an den Schulerhalter ist am Monatsanfang mittels Erlag­schein einzuzahlen, die Essen werden über eine Essenskarte abgerechnet.

Die Kosten:
Im heurigen Schuljahr gelten folgende Regelungen:

  • Pro Mittagessen, geliefert von der Firma Grissemann, sind € 5,70 zu bezahlen. Es gibt eine Essenskarte für 15 Essen zum Preis von € 85.-. Die tatsächlich konsumierten Essen werden auf der Karte entwertet. Ein großes Danke an die Fa. Grissemann, die aus sozialen Gründen den Preis in Zeiten der Teuerung nicht erhöht hat.
  • Der monatlich zu entrichtende Beitrag der Eltern richtet sich nach der Anzahl der Tage pro Woche, an denen das Kind angemeldet ist. Zur Zeit werden vom Verband keine Beiträge eingehoben. Es fallen also nur die Kosten für die Mittagessen an.